Oberster Gerichtshof entscheidet gegen Hundespielzeug, das der Flasche von Jack Daniel ähnelt

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May 31, 2023

Oberster Gerichtshof entscheidet gegen Hundespielzeug, das der Flasche von Jack Daniel ähnelt

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In dem Fall, einem Markenrechtsstreit, traten Jack Daniel's und Bad Spaniels Silly Squeakers an, die wie die unverwechselbare Flasche des Brenners aussehen und für Töpfchen-Humor sorgen.

Von Adam Liptak

Berichterstattung aus Washington

Der Oberste Gerichtshof entschied am Donnerstag, dass der erste Verfassungszusatz ein Kauspielzeug für Hunde, das einer Flasche Jack Daniel's ähnelt, nicht vor einer Klage wegen Markenrechtsverletzung schützt.

Das Spielzeug, der Bad Spaniels Silly Squeaker, hat die Form und andere charakteristische Merkmale einer Flasche Jack Daniel's, weist jedoch, wie ein Richter des Berufungsgerichts es ausdrückte, „leichte, hundebezogene Veränderungen“ auf.

Die Worte „Old No. 7 Brand Tennessee Sour Mash Whiskey“ auf der Flasche werden auf dem Spielzeug durch „The Old No. 2, on your Tennessee Carpet“ ersetzt. Während Jack Daniel’s angibt, dass sein Produkt 40 Volumenprozent Alkohol enthält, soll das Produkt von Bad Spaniels „43 Prozent Kot“ enthalten.

Auf einem an dem Spielzeug angebrachten Etikett steht, dass es „nicht mit der Jack Daniel Distillery verbunden“ ist.

Richterin Elena Kagan, die für ein einstimmiges Gericht schrieb, schien von dem Streit amüsiert zu sein. „In diesem Fall geht es um Hundespielzeug und Whiskey“, schrieb sie, „zwei Dinge kommen selten im selben Satz vor.“

Sie fügte hinzu, dass die Eigenschaften der Whiskyflasche fast jedem bekannt seien.

„Eine Flasche Jack Daniel’s – nein, Jack Daniel’s Old No. 7 Tennessee Sour Mash Whiskey – weist eine ganze Reihe von Markenzeichen auf“, schrieb sie. „Erinnern Sie sich daran, wie die Flasche aussieht (oder, noch besser, holen Sie sich eine Flasche von dem Ort, an dem Sie Alkohol aufbewahren; wahrscheinlich ist er dort).“

Nachdem sie ein Farbfoto der Flasche reproduziert hatte, fuhr sie fort: „‚Jack Daniel’s‘ ist eine eingetragene Marke, ebenso wie ‚Old No. 7‘.“ So auch das gewölbte Logo von Jack Daniel's. Und das stilisierte Etikett mit filigranen (z. B. wirbelnden weißen Linien). Schließlich ist das, was man als Plattform für all diese Marken bezeichnen könnte – die markante quadratische Flasche des Whiskys – selbst registriert.“

Bei Markenfällen kommt es im Allgemeinen darauf an, ob die Öffentlichkeit über die Herkunft eines Produkts im Unklaren sein könnte. Im Fall Bad Spaniels erklärte ein einstimmiges, aus drei Richtern bestehendes Gremium des Berufungsgerichts für den Neunten Gerichtsbezirk in San Francisco, dass der Erste Verfassungszusatz eine anspruchsvollere Prüfung vorsehe, wenn das angefochtene Produkt eine Idee oder einen Standpunkt zum Ausdruck bringe.

„Das Hundespielzeug Bad Spaniels ist zwar sicherlich nicht das Äquivalent der Mona Lisa, aber ein ausdrucksstarkes Werk“, das sich mit respektlosem Humor und Wortspielen über Jack Daniel’s lustig macht, schrieb Richter Andrew D. Hurwitz für die Jury.

Aber Richter Kagan sagte, dass es in diesem Fall keine Rolle für „einen Schwellenwertfilter nach dem Ersten Verfassungszusatz“ gebe. Sie schrieb vielmehr: „Der Verletzungsanspruch hängt hier von der Verwechslungsgefahr ab.“

Das ist die klassische Untersuchung in Markenfällen. Aber Richter Kagan verwies den Fall zur Analyse an die unteren Instanzen und sagte, dass die Verspottung der Schnapsflasche durch das Kauspielzeug in der Analyse berücksichtigt werden müsse, da es nicht offensichtlich sei, dass die Verbraucher denken würden, dass Jack Daniel's für ein Spaß machendes Spielzeug verantwortlich sei an sich.

Richter Samuel A. Alito Jr. äußerte sich ähnlich, als der Fall im März verhandelt wurde, und stellte sich ein Pitch-Meeting mit einem Jack Daniel's-Manager vor.

„Jemand bei Jack Daniel’s kommt zum CEO und sagt: ‚Ich habe eine großartige Idee für ein Produkt, das wir produzieren werden. Es wird ein Hundespielzeug sein, und es wird ein Etikett haben, das unserem sehr ähnlich sieht.‘ „Es wird ein Etikett geben, und es wird einen Namen haben, der unserem Namen sehr ähnlich ist, Bad Spaniels, und was angeblich in diesem Hundespielzeug enthalten sein wird, ist Hundeurin“, sagte Richter Alito und deutete an, dass die Verbraucher wahrscheinlich nicht an das Kauspielzeug denken würden vom Brenner hergestellt oder empfohlen wurde.

Richterin Kagan wiederholte diesen Punkt in ihrer Meinung. „Konsumenten“, schrieb sie, „glauben eher nicht, dass der Hersteller eines verspotteten Produkts selbst für die Verspottung verantwortlich ist.“ Sie fügte hinzu: „Selbstironie ist eine Sache; Selbstironie ist weitaus seltener.“

In einer übereinstimmenden Stellungnahme warnte Richterin Sonia Sotomayor zusammen mit Richterin Alito die Vorinstanzen davor, bei der Beurteilung von Umfragen, die in Markenrechtsstreitigkeiten an der Tagesordnung sind, zu leichtgläubig zu sein, „die vorgeben zu zeigen, dass Verbraucher durch ein angeblich rechtsverletzendes Produkt wahrscheinlich verwirrt werden.“ "

Diese Umfragen, schrieb sie, „spiegeln möglicherweise die falsche Annahme einiger Umfrageteilnehmer wider, dass alle Parodien die Erlaubnis des Inhabers der parodierten Marke erfordern.“

In einem Schriftsatz des Obersten Gerichtshofs im Fall Jack Daniel's Properties vs. VIP Products, Nr. 22-148, schrieben die Anwälte der Brennerei, dass „jeder einen guten Witz mag“. Aber das Kauspielzeug, so heißt es in dem Brief, „verwirrt die Verbraucher, indem es Jack Daniels hart erkämpften guten Willen ausnutzt.“

Die Anwälte des Spielzeugherstellers VIP Products sagten, das Unternehmen folge „der spielerisch-parodischen Tradition, die über ein halbes Jahrhundert von Topps‘ Sammelkarten „Wacky Packages“ bis hin zu „Weird Al“ Yankovic reicht.“

Die Sammelkarten für gefälschte Produkte, die echte imitierten, wie Ratz Crackers, Jolly Mean Giant und Gulp Oil, erfreuten sich in den 1970er Jahren großer Beliebtheit und verkauften eine Zeit lang mehr als Topps-Baseballkarten. „Dennoch ist die Welt nicht untergegangen“, sagte VIP Products den Richtern.

Adam Liptak berichtet über den Obersten Gerichtshof und schreibt Sidebar, eine Kolumne über rechtliche Entwicklungen. Als Absolvent der Yale Law School war er 14 Jahre lang als Anwalt tätig, bevor er 2002 zu The Times kam. @adamliptak • Facebook

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